Altersvorsorgedepot
Die Weiterentwicklung der Riester-Förderung
Mit dem Altersvorsorgedepot entsteht ab dem 1. Januar 2027 ein neuer gesetzlicher Rahmen für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Ziel der Reform ist es, den langfristigen Vermögensaufbau stärker an den Chancen der Kapitalmärkte auszurichten und gleichzeitig mehr Flexibilität während der Anspar- und Auszahlungsphase zu ermöglichen.
Die gesetzlichen Grundlagen stehen inzwischen weitgehend fest. Die konkreten Produkte der einzelnen Anbieter befinden sich jedoch noch in der Entwicklung und werden voraussichtlich erst kurz vor der Einführung vorgestellt.
👉 Heute lassen sich bereits die Grundprinzipien erklären – die konkreten Lösungen folgen erst mit den neuen Produkten.
Was sich gegenüber der Riester-Rente ändert
Das Altersvorsorgedepot verfolgt einen anderen Ansatz als die bisherige Riester-Rente. Während bisher die vollständige Beitragsgarantie im Mittelpunkt stand, soll künftig der langfristige Vermögensaufbau stärker berücksichtigt werden.
Ab dem 1. Januar 2027 können Anleger voraussichtlich zwischen unterschiedlichen Garantievarianten wählen. Vorgesehen sind Modelle mit einer Garantie von 100 %, 80 % oder ohne Beitragsgarantie. Dadurch entstehen größere Freiheiten bei der Kapitalanlage und gleichzeitig unterschiedliche Chancen- und Risikoprofile.
👉 Mehr Freiheit bei der Kapitalanlage bedeutet immer auch eine bewusste Entscheidung über das gewünschte Sicherheitsniveau.
Was bedeutet das für bestehende Riester-Verträge?
Nach dem aktuellen Stand können bestehende Riester-Verträge ab dem 1. Januar 2027 in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden. Ob eine Umstellung sinnvoll ist, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.
Entscheidend ist vor allem, wie hoch Ihr zukünftiger Förderanspruch im Verhältnis zu Ihrem eigenen Sparbeitrag ausfällt und welche Rolle Ihr bestehender Vertrag innerhalb Ihrer gesamten Altersvorsorge einnimmt. Ebenso sollte geprüft werden, welche Chancen und Einschränkungen sich durch einen Wechsel tatsächlich ergeben.
Eine bestehende Riester-Rente ist deshalb weder automatisch besser noch schlechter als das neue Altersvorsorgedepot.
👉 Ob eine Umstellung sinnvoll ist, entscheidet nicht das neue Gesetz, sondern Ihre persönliche Situation.
Die Auszahlung im Ruhestand
Auch in der Auszahlungsphase ergeben sich wesentliche Änderungen.
Wie bisher soll ein Teil des Vermögens förderunschädlich als Einmalzahlung entnommen werden können. Darüber hinaus wird das verbleibende Vermögen nicht mehr grundsätzlich in eine lebenslange Rentenversicherung überführt. Stattdessen ist ein Auszahlungsplan vorgesehen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht.
Nach den derzeit bekannten Regelungen wird dieser Auszahlungsplan nach etwa zehn Jahren regelmäßig überprüft und angepasst. Ziel ist es, das vorhandene Vermögen bis zum Ende des Auszahlungszeitraums möglichst vollständig auszuzahlen.
👉 Die Auszahlungsphase orientiert sich künftig stärker am vorhandenen Vermögen als an einer klassischen Rentenversicherung.
Chancen und Grenzen
Das Altersvorsorgedepot eröffnet neue Möglichkeiten für einen langfristigen Vermögensaufbau. Höhere Aktienquoten können langfristig bessere Renditechancen ermöglichen. Gleichzeitig nehmen Garantien ab und Wertschwankungen werden stärker Bestandteil der Geldanlage.
Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die Verpflichtung der Anbieter, neben ihren individuellen Lösungen auch ein kostengünstiges Standardprodukt anzubieten. Dadurch könnte zusätzlicher Wettbewerb entstehen, der sich langfristig auch auf die Kosten anderer Produktvarianten auswirkt. Wie sich dies in der Praxis entwickelt, wird sich jedoch erst nach der Markteinführung zeigen.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt deshalb nicht allein von den Kosten oder den Renditechancen ab, sondern immer von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer gesamten Altersvorsorge.
👉 Gute Altersvorsorge entsteht nicht durch möglichst niedrige Kosten oder möglichst hohe Garantien, sondern durch eine Lösung, die langfristig zu Ihren persönlichen Zielen passt.
Unser Verständnis
Mit dem Altersvorsorgedepot entsteht ab dem 1. Januar 2027 ein neuer gesetzlicher Rahmen für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Welche Produkte die einzelnen Fondsgesellschaften daraus entwickeln, wird sich jedoch erst nach ihrer Markteinführung zeigen.
Deshalb empfehlen wir neue Lösungen nicht unmittelbar nach ihrer Einführung. Zunächst vergleichen wir die verschiedenen Produkte miteinander und prüfen, wie die gesetzlichen Möglichkeiten von den einzelnen Anbietern umgesetzt wurden. Dabei berücksichtigen wir unter anderem die Plausibilität des Konzepts, die Qualität der Kapitalanlage, die Rahmenbedingungen sowie unsere langjährigen Erfahrungen mit den jeweiligen Fondsgesellschaften.
Erst auf dieser Grundlage entscheiden wir, welche Lösungen unseren Qualitätsansprüchen entsprechen und für unsere Mandanten infrage kommen.
👉 Gute Entscheidungen entstehen nicht durch neue Produkte, sondern durch deren sorgfältige Bewertung und einen nachvollziehbaren Vergleich.
Persönliches Gespräch
Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen oder wissen möchten, welche Möglichkeiten das Altersvorsorgedepot künftig bietet, begleiten wir Sie gerne bei der Einordnung der neuen Regelungen.
Sobald die ersten Produkte verfügbar sind, vergleichen wir diese untereinander sowie mit bereits bestehenden Vorsorgelösungen und prüfen gemeinsam, welche Gestaltung für Ihre persönliche Altersvorsorge sinnvoll ist.
👉 Neue Möglichkeiten sollten nicht vorschnell genutzt, sondern zunächst verstanden, verglichen und sinnvoll eingeordnet werden.